Das FEhS-Institut fordert eine ersatzlose Streichung von Mindesteinbauvolumina, bei denen Feststoffgrenzwerte als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden. Vielmehr sollte der Gesetzgeber den eigentlich gewollten Grundsatz stringent umsetzen, dass ausschließlich die Grenzwerte für Eluate einzuhalten sind. „Wichtig ist, was aus den Baustoffen herauskommt, nicht was drin ist“, so FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche. „In diesem Punkt stimmen wir mit dem Bundesumweltministerium überein. Nur muss dieser Grundsatz in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) auch einheitlich umgesetzt werden.“ Außerdem müssen die Grenzwerte für Vanadium, Molybdän und auch Fluorid unter Beibehaltung der bisherigen Einsatzgebiete angepasst werden. Dies gilt insbesondere für die Einstufung in die Kategorie „Stahlwerksschlacke 1 (SWS 1)“, da der Markt zukünftig nur noch diese Baustoffe aus der Stahlindustrie nachfragen wird. Ohne den Boden- und den Grundwasserschutz zu gefährden, können die SWS-1-Werte für Vanadium auf 300 µg/l, für Molybdän auf 200 µg/l und für Fluorid auf 2 mg/l angehoben werden. Schließlich lenken unnötig strenge Grenzwerte nur ressourceneffiziente Baustoffe in die Deponierung. Wichtig ist auch, dass beim Ein- und  Ausbau von mineralischen Baustoffen die jeweils gleichen Untersuchungsmethoden und Prüfparameter anzuwenden sind. Dies ist aktuell nicht der Fall und führt in der Praxis immer wieder dazu, dass hervorragend geeignete Baustoffe aus industriellen Gesteinskörnungen aufgrund vollkommen unbedenklicher Feststoffgrenzwerte, die beim späteren Ausbau relevant sind, gar nicht erst eingebaut werden. In diesem Zusammenhang ist die  Unterteilung in „Abfälle“ und „Nebenprodukte“  mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft und die Ressourceneffizienz kontraproduktiv.  Eine Aufteilung der Baustoffe in zwei Gruppen (SWS-1 = Nebenprodukt und SWS2/SWS3 = Abfall) wird zudem dazu führen, dass Materialien nach unterschiedlichen Methoden mehrfach untersucht werden müssen, da es beispielsweise für die Bestimmung der Auslaugbarkeit unterschiedliche Verfahren für Verwendung und Deponierung gibt. „Wir brauchen dringend diese Änderungen der Ersatzbaustoffverordnung. Anderenfalls werden 2 Millionen Tonnen  Stahlwerksschlacken der gegenwärtigen Verwendung als Verkehrsbaustoffe entzogen! Dies entspricht 40% der bisher im Verkehrsbau eingesetzten Menge! Unabhängig von der fehlenden Verfügbarkeit und den nicht tragbaren Kosten der alternativ notwendigen Deponierung  dieser  hochwertigen Baustoffe stellt sich die Frage  nach der umweltpolitischen Sinnhaftigkeit dieser Entwicklung!“, so FEhS-Geschäftsführer Reiche.